Rechtsprechung
VG Koblenz, 19.07.2012 - 7 K 90/12.KO |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruchsbegehren eines Abiturienten auf bessere Bewertung seiner Abiturklausur und die Anhebung der Abitur-Durchschnittsnote; Aufhebung des Abiturzeugnisses als Gegenstand einer Anfechtungsklage; Gerichtliche Überprüfung von Prüfungsentscheidungen; Anspruch des ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Bewertung einer Abiturklausur
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Abi-Wunschnote - Klage statt Leistung?
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Klage gegen Abiturklausur (Sozialkunde) hat keinen Erfolg
- lto.de (Kurzinformation)
Zum Prüfungsrecht - Keine Verbesserung der Abiturnote
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Klage gegen Abiturklausur hat keinen Erfolg
- bista.de (Kurzinformation)
Prüfungsentscheidungen: Richter sind keine Dritt-Prüfer
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Klage auf Verbesserung der Abiturnote hat keinen Erfolg - Gerichtliche Korrektur der Prüfungsentscheidung nur bei Verletzung der strengen Kriterien
- 123recht.net (Kurzinformation)
Prüfer haben bei der Korrektur der Abiturprüfung Beurteilungsspielraum // Koblenzer Gericht weist Klage ab
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04
Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".
Auszug aus VG Koblenz, 19.07.2012 - 7 K 90/12
Auch darf die Bewertung nicht auf einer fachlich unhaltbaren Annahme des Prüfers beruhen (so auch BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2004 -6 B 25/04 -, NVwZ 2004, 1375).Der Prüfung des Gerichts entzogen sind daher die Einordnung des Schwierigkeitsgrads einer Aufgabe, die Gewichtung der verschiedenen Aufgaben, die Würdigung der Qualität der Lösungsdarstellung, die Bewertung von Stärken, Schwächen und Mängeln der Bearbeitung sowie letztlich auch die Entscheidung, ob eine Prüfungsleistung noch als bestanden gelten kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2004, a.a.O).
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2003 - 2 A 10770/03
juristische Staatsprüfung, Prüfungsentscheidung, Widerspruch, …
Auszug aus VG Koblenz, 19.07.2012 - 7 K 90/12
Dieser hat in seinen Urteilen vom 1. Juni 2001 (2 A 10205/01) und 30. Juli 2003 (2 A 10770/03) im Geleit der höchstrichterlichen Rechtsprechung das gerichtliche Prüfprogramm zusammengefasst wie folgt formuliert:.So genügt es bei der Note mangelhaft darzulegen, dass der Prüfling die Arbeit nicht in den Griff bekam und die Leistungen insgesamt den Anforderungen nicht genügen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. Juli 2003, a.a.O.).
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VG Koblenz, 19.07.2012 - 7 K 90/12
Bis zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (-1 BvR419/81 und 213/83-, NJW 1991, 2005 [BVerfG 17.04.1991 - 1 BvR 419/81] ) war die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen durch die Gerichte auf einen engen Kanon (klassischer) Beurteilungsfehler beschränkt: Geprüft wurde nur, ob Verfahrensfehler begangen, anzuwendendes Recht verkannt, ein unrichtiger Sachverhalt unterstellt, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sachfremde Erwägungen angestellt wurden.
- VG Koblenz, 16.07.2013 - 4 K 180/13
Zugrundelegung der Epochalnote beit Festsetzung der Zeugnisnote; Wesentlichkeit …
Hinsichtlich der gerichtlichen Kontrollmöglichkeiten bei Prüfungsbewertungen geht die Kammer dabei in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Urteil vom 19. Juli 2012 - 7 K 90/12.KO -) von Folgendem aus:.